Lloyd Fonds AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2020/24 

07.07.2020 / 17:14 


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Lloyd Fonds AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2020/24

Hamburg, 7. Juli 2020. Der Vorstand der Lloyd Fonds AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A1UP29) ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer Wandelschuldverschreibung im Volumen von bis zu EUR 5 Mio. beschlossen ("Wandelschuldverschreibung 2020/24").

Die Teilschuldverschreibungen aus der Wandelschuldverschreibung 2020/24 sollen ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Zeichnung angeboten werden. Die Gesellschaft wird die Ansprache der Investoren zusammen mit Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft als Sole Lead Manager vornehmen. Die weiteren Einzelheiten der Emission, insbesondere die Höhe von Ausgabepreis, Zins-Coupon und Wandlungspreis (zu dem die Schuldverschreibungen während bestimmter Wandlungszeiträume in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden können), werden im Nachgang der Investorenansprache von Vorstand und Aufsichtsrat gesondert festgelegt.

Die Begebung der Wandelschuldverschreibung 2020/24 erfolgt auf Basis der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 12. Juni 2019.

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erlöse aus der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen im Wesentlichen für die Finanzierung des weiteren Wachstums im Segment LAIC, dem digitalen Portfoliomanagement der Lloyd Fonds AG, zu verwenden.

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