Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Lloyd Fonds AG beteiligt sich mit 17,75 % an FinTech growney GmbH und sichert sich Möglichkeit zum Erwerb aller übrigen Anteile

•    Barkapitalerhöhung in zwei Tranchen über insges. EUR 3 Mio. zum Erwerb einer 17,75 %-igen Beteiligung an der growney GmbH beschlossen
•    Abschluss von Optionsvereinbarungen mit den growney-Gesellschaftern über den gestuften Erwerb aller übrigen Geschäftsanteile gegen Ausgabe von Lloyd-Aktien und Barzahlung

Hamburg, 9. November 2021 – Der Vorstand der Lloyd Fonds AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A12UP29) („Gesellschaft“ oder „Lloyd“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, sich über eine in zwei Tranchen durchzuführende Barkapitalerhöhung über Einlagen von insgesamt EUR 3 Mio. mit 17,75 % am Berliner FinTech und Robo-Advisory-Unternehmen growney GmbH zu beteiligen und zugleich Optionsvereinbarungen über den Erwerb aller übrigen Geschäftsanteile an der growney GmbH mit deren Gesellschaftern abzuschließen. 

Eine erste Tranche der am heutigen Tage beschlossenen Barkapitalerhöhung mit einer Einlage von EUR 700.000,00 soll noch im Jahr 2021 durchgeführt werden, womit sich die Lloyd zunächst mit rd. 4,79 % am Stammkapital der growney GmbH beteiligen wird. Die zweite Tranche der Barkapitalerhöhung mit einer Einlage von weiteren EUR 2,3 Mio. soll unverzüglich nach Abschluss des vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchzuführenden Inhaberkontrollverfahrens durchgeführt werden und zu der Beteiligung von 17,75 % am Stammkapital der growney GmbH führen.

Über eine ebenfalls am heutigen Tage abgeschlossene Optionsvereinbarung mit sämtlichen Gesellschaftern der growney GmbH hat sich die Lloyd zusätzlich das Recht gesichert, weitere 67,14 % am Stammkapital der growney GmbH zu Konditionen entsprechend der Kapitalerhöhung hinzuerwerben und damit ihre Beteiligung an der growney GmbH auf insgesamt 84,89 % aufstocken zu können („Option 1“). Hierzu haben sich die Gesellschafter der growney GmbH dazu verpflichtet, auf Verlangen der Lloyd die Geschäftsanteile an der growney GmbH im Wege einer Sacheinlage in die Lloyd gegen Ausgabe neuer Lloyd-Aktien einzubringen. Die Optionsvereinbarung sieht dabei vor, dass die Lloyd berechtigt ist, unter bestimmten Voraussetzungen anstelle von Lloyd-Aktien eine reine Barzahlung zum Erwerb der Geschäftsanteile an der growney GmbH zu leisten. Die Option 1 muss bis zum 15. Januar 2023 ausgeübt werden und erfordert die Durchführung eines weiteren Inhaberkontrollverfahrens vor der BaFin. Nach Vollzug der Option 1 wird neben der Lloyd nur noch der Gründer und derzeitige Hauptgesellschafter der growney GmbH, Herr Gerald Klein, mit rd. 15,11 % an der growney GmbH beteiligt sein. Sollte der Kurs der Lloyd-Aktien über einen bestimmten Schwellenwert ansteigen, ist die Lloyd dazu berechtigt, die Anzahl der auszugebenden neuen Aktien zu reduzieren.

Im Falle der Ausübung der Option 1 wird die Lloyd eine weitere Barkapitalerhöhung bei der growney GmbH durch Einlage von weiteren EUR 2 Mio. durchführen und ihre Beteiligung damit auf rund 86,48 % am Stammkapital der growney GmbH erhöhen. Zudem wird die Lloyd aufgrund einer weiteren Optionsvereinbarung mit Herrn Klein für den Fall der Ausübung der Option 1 das Recht erhalten, auch alle Herrn Klein dann noch verbliebenen Geschäftsanteile von rd. 13,52 % am Stammkapital zu einem bei Ausübung dieser weiteren Option auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung und im Rahmen einer festgelegten Bewertungsbandbreite zu berechnenden Barkaufpreis zu erwerben („Option 2“). Die Optionsvereinbarung über die Option 2 wird noch am heutigen Tage mit Herrn Klein abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Optionsvereinbarung wird sich Herr Klein auch zu einem Lock-up von rd. 70 % der von ihm im Rahmen der Ausübung der Option 1 erworbenen neuen Lloyd-Aktien bis zum 31.12.2024 verpflichten. 

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