Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN. Lloyd Fonds AG setzt Bezugspreis für Barkapitalerhöhung fest Hamburg, 10. Februar 2022. Der Vorstand der Lloyd Fonds AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A12UP29) hat heute, wie im Bezugsangebot vom 31. Januar 2022 angekündigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für die geplante wertpapierprospektfreie Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 615.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie der Gesellschaft, festgelegt. Der Bezugspreis für die neuen Aktien wurde auf 12,00 EUR festgesetzt. Disclaimer Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt. Maßgeblich für das in dieser Veröffentlichung genannte Bezugsangebot im Rahmen der Barkapitalerhöhung sind ausschließlich das entsprechende Wertpapier-Informationsblatt, das auf der Internetseite der Lloyd Fonds AG (www.lloydfonds.ag) in der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht ist und das entsprechende im Bundesanzeiger am 31. Januar 2022 veröffentlichte Bezugsangebot. Allein das Wertpapier-Informationsblatt und das im Bundesanzeiger veröffentlichte Bezugsangebot enthalten die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger im Rahmen des in dieser Veröffentlichung erwähnten Bezugsangebots. Investoren wird empfohlen, das Wertpapier-Informationsblatt und das entsprechende im Bundesanzeiger veröffentlichte Bezugsangebot aufmerksam zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gestattung der Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblatts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht als Befürwortung der betreffenden Wertpapiere zu verstehen ist. Kontakt: 10.02.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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