Zinskupon mit 7,0 % p.a. und Wandlungspreis von EUR 10,50
  • Billigung des Wertpapierprospekts durch die BaFin heute (28.04.2023) erfolgt
  • Zinskupon mit 7,0 % p.a. und Wandlungspreis von EUR 10,50
  • Bezugsfrist:  04. - 17. Mai 2023
Billigung des Wertpapierprospekts durch die BaFin heute (28.04.2023) erfolgt

Der Vorstand der LAIQON AG (Deutsche Börse Scale, ISIN: DE000A12UP29) hat im Vorfeld der Billigung des Wertpapierprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Konditionen der Wandelschuldverschreibung 2023/28 festgelegt, deren Begebung bereits am 24. April 2023 dem Grunde nach beschlossen worden war. Die Billigung des Wertpapierprospekts (EU-Wachstumsprospekt gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) 2017/1129) wurde am heutigen Tag durch die BaFin, welche diesen auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüft hat, erteilt. In diesem Zusammenhang sind die nachstehend im Abschnitt „Disclaimer“ enthaltenen Hinweise zu beachten.

Die Gesellschaft beabsichtigt die Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit Bezugsrecht der Aktionäre und einer Laufzeit von fünf Jahren mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20.000.000,00 in einem öffentlichen Angebot (Bezugsangebot). Wandelschuldverschreibungen, die nicht im Rahmen des Bezugsangebots (einschließlich einer Mehrbezugsoption) bezogen und zugeteilt werden, sollen im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) ausgewählten Anlegern zu den gleichen Konditionen zur Zeichnung angeboten werden.

Zinskupon mit 7,0 % p.a. und Wandlungspreis von EUR 10,50

Die Wandelschuldverschreibung 2023/28 wird mit 7,0 % per annum verzinst und zu einem Bezugspreis von 100 % des Nennbetrages in Höhe von EUR 1.000,00 je Wandelschuldverschreibung emittiert. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich, erstmals am 24. November 2023. Die Wandelschuldverschreibungen können nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Emittentin gewandelt werden, erstmals ab 3. November 2023. Es besteht keine Pflicht zur Wandlung am Ende der Laufzeit. Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf EUR 10,50 festgelegt und unterliegt nach Maßgabe der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung 2023/28 ab 2024 marktüblichen Anpassungsmechanismen (für das Jahr 2023 ist der Verwässerungsschutz hingegen ausgeschlossen). Das Bezugsverhältnis beträgt 874:1.Somit haben die Aktionäre das Recht, für jeweils 874 Aktien der Gesellschaft 1 Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 zum Bezugspreis zu beziehen. Den Aktionären wird über ihr Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht für diejenigen Wandelschuldverschreibungen eingeräumt, für die Bezugsberechtigte das Bezugsrecht nicht ausgeübt haben.

Bezugsfrist:  04. - 17. Mai 2023

Die Bezugsfrist zur Zeichnung der Wandelschuldverschreibung 2023/28 beginnt am 4. Mai und läuft bis zum 17. Mai 2023. Aktionäre der Gesellschaft, die an der Emission der Wandelschuldverschreibung 2023/28 teilnehmen möchten, werden gebeten, ihr Bezugsrecht innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank auszuüben.

Nicht von den Aktionären im Rahmen des Bezugsangebots (einschließlich Mehrbezugsoption) bezogene und zugeteilte Wandelschuldverschreibungen werden ausgewählten Investoren bereits parallel zum Bezugsaufruf im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgelegten Bezugspreis und zu einer Mindestzeichnungssumme von EUR 100.000,00 angeboten. Investoren können im Rahmen der Privatplatzierung bei der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, die die Begebung als Emissionsbank begleitet, eine Order bis spätestens 22. Mai 2023, unter Beachtung der Mindestzeichnungssumme aufgeben.

Neben dem Wertpapierprospekt sind sämtliche für die Zeichnung der Wandelschuldverschreibung 2023/28 erforderlichen weiteren Informationen wie beispielsweise die Anleihebedingungen und das Basisinformationsblatt (PRIIPS-KID) auf der Website der LAIQON AG unter www.laiqon.ag im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Kapitalmaßnahmen abrufbar. Interessierte Aktionäre der Gesellschaft können sich bei Fragen zur Zeichnung der Wandelschuldverschreibung 2023/28 unter ir@laiqon.com an die LAIQON AG wenden.

Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer (CEO) der LAIQON AG: „Wir haben seit 2019 zielstrebig mit erfolgreichen Akquisitionen die neue LAIQON AG geformt und daneben das WealthTech LAIC als Herzstück unserer Digitalisierungsstrategie organisch aufgebaut.
Dadurch konnten wie gemeldet mehrere weitere Wachstumsinitiativen, unter anderem mit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken gestartet werden.
Die Wandelschuldverschreibung 2023/28 soll uns bankenunabhängig für die kommenden Jahre durchfinanzieren und für neue Partnerschaften in unserer Wachstumsstrategie GROWTH 25 einen flexiblen Spielraum schaffen.“

Disclaimer:

Diese Werbung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen, Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Maßgeblich für das Angebot ist ausschließlich der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 28. April 2023 gebilligte und auf der Internetseite der LAIQON AG www.laiqon.ag im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Kapitalmaßnahmen” veröffentlichte Wertpapierprospekt sowie das im Bundesanzeiger voraussichtlich am 3. Mai 2023 erscheinende Bezugsangebot. Allein der Wertpapierprospekt und das Bezugsangebot enthalten die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger.

Investoren wird empfohlen, den von der BaFin auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüften Wertpapierprospekt, der auf der Internetseite der LAIQON AG www.laiqon.ag im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Kapitalmaßnahmen” abrufbar ist, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen oder Aktien der LAIQON AG zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Billigung des Prospekts durch die BaFin nicht als Befürwortung der betreffenden Wertpapiere zu verstehen ist.

Bei den in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapieren handelt es sich um ein Produkt, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere findet ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt.

Die in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere sind und werden insbesondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der “Securities Act”) noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in die sowie innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder angeboten noch ausgeübt, verkauft, verpfändet, übertragen oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer Ausnahme bzw. Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

Diese Veröffentlichung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung jeglicher Art für zukunftsgerichtete Aussagen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Veröffentlichung eintreten, sofern darin nicht eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation liegt.

Über die LAIQON AG (vormals Lloyd Fonds AG):

Die LAIQON AG (LQAG) ist ein innovatives Finanzhaus mit einem verwalteten Vermögen von rund 5,7 Milliarden Euro. LAIQON hat sich dabei in den drei Geschäftssegmenten Asset Management, Wealth Management und Digital Wealth positioniert. Das 1995 gegründete, bankenunabhängige Unternehmen ist seit 2005 an der Börse vertreten. Seit März 2017 ist die LAIQON AG im Segment Scale (ISIN: DE000A12UP29) der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet. (Stand der Zahlenangaben: 31.12.2022)

Die LAIQON AG wendet sich als Premium-Qualitätsanbieter mit einem Full-Service-Angebot mit nachhaltigen Produkten und Lösungen sowohl an private als auch an institutionelle Kunden. Die über 50 aktuell angebotenen Wealth Produkte und Lösungen werden sowohl von Portfoliomanagement- und Vermögensverwaltungs-Teams als auch auf Basis künstlicher Intelligenz gesteuert. Dabei steht Nachhaltiges Investieren als Symbiose aus Kunden- und Nachhaltigkeitszielen im Fokus.

Die digitale Plattform DAP 4.0 ist das verbindende Element des Geschäftsmodells und Herzstück und Synergieträger des LAIQON-Konzerns. Sie befähigt die LAIQON AG, die gesamte Kundenwertschöpfungskette abzudecken und beliebig zu skalieren.

Ziel der Strategie 2023/25 2.0 ist es, die LAIQON AG als innovativen Qualitätsführer im Vermögensmanagement in Deutschland als Asset Management-Factory zu positionieren.

Mit GROWTH 25 soll das weiterhin erwartete überproportionale Wachstum der Assets under Management (AuM) der wesentliche Treiber der zukünftigen Ergebnisse sein. Bis Ende 2025 sollen die AuM in den drei Geschäftssegmenten plangemäß auf EUR 8 bis 10 Mrd. ansteigen. Die LAIQON AG strebt dabei bis Ende 2025 die Erzielung einer EBITDA-Marge von über 45 Prozent bezogen auf den Nettoumsatz an. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der durchschnittlichen historisch erwirtschafteten Performance-Fees des Produktspektrums der LAIQON AG.  

Hendrik Duncker
IR/PR
LAIQON AG
An der Alster 42
20099 Hamburg

Tel: +49-40-325678-145
Fax: +49-40-325678-99
Mail: ir(at)laiqon.com