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Lloyd Fonds AG beschließt Konditionen der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
Hamburg, 20. Mai 2019. 
Vorstand und Aufsichtsrat der Lloyd Fonds AG ("Gesellschaft") haben heute die Konditionen der Wandelschuldverschreibungen festgelegt, deren Ausgabe am 25. April 2019 dem Grunde nach beschlossen worden war.

Die Gesellschaft beabsichtigt die Begebung von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6.100.000 mit einer Laufzeit von drei Jahren gegen Barzahlung und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (die "Wandelschuldverschreibungen") an bestimmte ausgewählte Investoren. Die Wandelschuldverschreibungen werden mit einem auf halbjährlicher Basis zahlbaren Zinssatz in Höhe von 3,75% per annum verzinst. Die Wandelschuldverschreibungen können nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Emittentin gewandelt werden. Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf EUR 6,10 festgelegt, wobei dieser Betrag nach Maßgabe der Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen von Zeit zu Zeit angepasst werden kann.

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